Die Lebensversicherung für Pferde garantiert den versicherten Wert zu 100% in folgenden Fällen:
Tod durch Krankheit, Unfall und Notschlachtung
Raub des versicherten Pferdes
Ebenfalls in der Versicherung mit eingeschlossen ist die Behandlung und/oder Operation von Kolik und Knochenbruch. Es besteht die Möglichkeit, diese Klausel zu erweitern, damit die Tierklinikkosten auch für andere Krankheiten gedeckt sind, die einen Klinikaufenthalt notwendig machen.
Ebenfalls optional, die Unbrauchbarkeit für die versicherte Sportart/Zucht durch Unfall oder/und Krankheit.
Zusammenfassung:
- Tod und/oder/Notschlachtung im Fall von Krankheit oder Unfall.
- Tod durch Kolik.
- Raub des versicherten Pferdes.
- Tierklinikkosten im Fall von Kolik und komplizierten Knochenbrüchen.
- Optional: Aufstockung der Tierklinikkosten für andere Ursachen, die einen Tierklinikaufenthalt notwendig machen..
- Optional: Unbrauchbarkeit für die versicherte Sportart/Zucht durch Unfall oder/und Krankheit.